Allgemeine Geschäftsbedingungen von Studiocrew
Pilotfassung für die Nutzung der Plattform
Version 2.1 · Stand: 2. November 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1)Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen (im Folgenden: „Bedingungen“) regeln die Nutzung der Plattform Studiocrew durch Studios und durch Kreative (gemeinsam: die „Nutzer“).1
(2)Betreiber der Plattform „Studiocrew“ und Vertragspartner für die Nutzung nach Maßgabe dieser Bedingungen ist die aicappella UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Schwartzkopffstraße 1, 15745 Wildau (im Folgenden: „Studiocrew“).
(3)1Auf diese Bedingungen wird vor der Erstellung eines Nutzerkontos ausdrücklich hingewiesen; sie werden dem Nutzer zugänglich und zum Herunterladen bereitgestellt. 2Mit der erfolgreichen Erstellung des Nutzerkontos nach ausdrücklicher Zustimmung zu diesen Bedingungen kommt ein Vertrag zwischen dem Nutzer und Studiocrew zustande („Plattformvertrag“). 3Individualvereinbarungen und zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 4Für bereits bestehende Pilotkonten werden diese Bedingungen nach ausdrücklicher Zustimmung beim nächsten Login für die weitere Nutzung einbezogen; ohne diese Zustimmung ist eine weitere Plattformnutzung nicht möglich. 5Eine rückwirkende Einbeziehung findet nicht statt.
(4)1Studiocrew behält sich vor, diese Bedingungen nach eigenem Ermessen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. 2Die Änderungen werden dem Nutzer mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. 3Sie gelten als genehmigt, wenn der Nutzer ihnen nicht innerhalb dieser Frist in Textform widerspricht. 4Auf diese Rechtsfolge wird der Nutzer in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen. 5Änderungen wesentlicher Vertragsinhalte, der Hauptleistungspflichten oder des vereinbarten Entgelts sind davon ausgeschlossen und bedürfen einer ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers in Textform.
§ 2 Gegenstand der Plattform
(1)Studiocrew stellt digitale Funktionen bereit, die es Nutzern ermöglichen, einander zu finden, Anfragen auszutauschen, Verfügbarkeiten abzustimmen, Produktionen zeitlich zu organisieren und auftragsbezogen miteinander zu kommunizieren.
(2)1Zu den Funktionen gehören insbesondere die Anlage von Nutzerprofilen, die Suchfunktionen, der Kalender, das Verschicken, Beantworten und Verwalten von Anfragen, Angeboten, Gegenangeboten sowie Buchungs- und Änderungsinformationen, auftragsbezogene Chats und Dateianhänge (der „Funktionsumfang“). 2Eine jeweils aktuelle Übersicht über alle Funktionen ist auf der Seite „Funktionsumfang“ gelistet.
(3)1Eine Verpflichtung zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen entsteht nur bei gesonderter Vereinbarung einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft nach § 6. 2Studiocrew ist kein Arbeitgeber, kein Auftraggeber und kein Zahlungsschuldner für jedwede Leistungen der Nutzer untereinander. 3Der Plattformvertrag beinhaltet ausschließlich die Verpflichtung von Studiocrew zur Bereitstellung der Plattform nach Satz 1 sowie die Zahlung der Mitgliedsbeiträge durch die Nutzer nach § 6.
§ 3 Kommunikation und Vereinbarungen zwischen Nutzern
(1)1Studiocrew ermöglicht die Kontaktaufnahme, Kommunikation und Koordination mithilfe der digitalen Funktionen. 2Den Nutzern steht es frei, die Plattform und ihre Funktionen auch zur Anbahnung, zum Abschluss und zur Abwicklung von rechtlich bindenden Vereinbarungen untereinander zu verwenden.
(2)1Ob und mit welchem Inhalt zwischen Nutzern ein Vertrag über kreative Leistungen zustande kommt, richtet sich ausschließlich nach ihren Erklärungen und Vereinbarungen sowie den gesetzlichen Vorschriften und bleibt von diesen Bedingungen unberührt. 2Dies gilt auch für Absprachen außerhalb der Plattform.
(3)Studiocrew wird nicht Partei der Verträge zwischen den Nutzern, handelt nicht als ihr Vertreter und übernimmt keine Verpflichtung zur Erbringung oder Vergütung kreativer Leistungen.
(4)1Mithilfe von Anfragen, Angeboten, Buchungen, Änderungen und Stornierungen lässt sich der mitgeteilte Kommunikations- und Planungsstand abbilden. 2Eine bloße Anfrage reserviert keinen Zeitraum. 3Eine feste Buchung wird in Studiocrew erfasst, wenn das Studio die zuletzt von der kreativen Seite bestätigten Konditionen über „Verbindlich buchen“ bestätigt. 4Damit wird der betreffende Zeitraum im Studiocrew-Kalender gesperrt; eine weitere Bestätigung der kreativen Seite ist hierfür nicht vorgesehen. 5Bis zur festen Buchung kann die kreative Seite ihre Konditionenbestätigung zurücknehmen. 6Buchbar sind nur aktuelle, nicht zurückgenommene Konditionen; geänderte oder abgelaufene Angebote erfordern eine neue Konditionenbestätigung. 7Teilbuchungen sind nur bei vorheriger ausdrücklicher Freigabe durch die kreative Seite möglich. 8Jeder beteiligte Nutzer kann eine feste Buchung auf der Plattform als storniert kennzeichnen lassen. 9Die rechtlichen Wirkungen der Erklärungen und Vereinbarungen zwischen den Nutzern richten sich nach Absatz 2.
(5)1Gagen, Rechnungen, Zahlungen, Ausfallkosten und Vergütungen jeglicher Art klären die beteiligten Nutzer untereinander. 2Studiocrew erhebt keine Vermittlungsprovision, zieht keine Gagen ein und ist nicht an Zahlungsprozessen der Nutzer beteiligt.
§ 4 Registrierung und Freischaltung
(1)1Die Nutzung setzt ein Nutzerkonto voraus. 2Die Eröffnung eines Nutzerkontos steht jeder volljährigen Person offen; die jeweils freischaltungspflichtigen Funktionen können erst nach Freischaltung nach Absatz 2 genutzt werden. 3Ein Nutzerkonto nach Satz 1 kann nach jeweils gesonderter Freischaltung sowohl für Kreativtätigkeiten nach Absatz 3 als auch für die Anlage und Mitarbeit an einem Studio genutzt werden.
(2)1Die Nutzer machen bei der Registrierung im gebotenen Umfang vollständige und ausschließlich faktisch zutreffende Angaben zum Namen und ggf. der Firma, zum Geburtsdatum, den Kontaktdaten und zum beruflichen Profil. 2Die Freischaltung erfolgt gesondert für die jeweilige Kreativtätigkeit beziehungsweise das jeweilige Studio, wenn die dafür geltenden Aufnahmekriterien erfüllt sind, insbesondere bei Kreativen ein ausreichendes Professionalitätslevel erreicht ist. 3Studiocrew behält sich vor, eine Freischaltung abzulehnen; es besteht kein Anspruch auf Freischaltung.
(3)Kreative werden nach Tätigkeitsbereich freigeschaltet; unterschieden wird zwischen den Tätigkeitsbereichen Regie, Ton, Schnitt, Dialogbuch und Aufnahmeleitung.
(4)1Studiocrew bietet die Erstellung eines Kontos ausschließlich für volljährige Personen an. 2Nutzerkonten sind personengebunden und dürfen nicht übertragen werden.
§ 5 Unentgeltliche Testphase
(1)1Die Nutzung der freigeschalteten Funktionen ist während einer Testphase unentgeltlich. 2Die Testphase beginnt für Kreative mit der erstmaligen Freischaltung eines Tätigkeitsbereichs und für Studios mit der Freischaltung des jeweiligen Studios. 3Sie endet für Kreative mit Ablauf des dritten und für Studios mit Ablauf des sechsten auf die Freischaltung folgenden Kalendermonats. 4Der Kalendermonat der Freischaltung wird nicht mitgerechnet.
(2)1Die Freischaltung weiterer Tätigkeitsbereiche begründet für Kreative keine neue Testphase. 2Für jedes Studio wird die Testphase gesondert berechnet; die Aufnahme weiterer Teammitglieder hat auf ihre Dauer keinen Einfluss. 3Für Kreativtätigkeiten und Studios, die bereits vor der erstmaligen Zustimmung zu diesen Bedingungen freigeschaltet waren, tritt an die Stelle der Freischaltung der Zeitpunkt dieser Zustimmung.
(3)1Nach Ablauf der Testphase erscheinen Kreative ohne anschließende kostenpflichtige Mitgliedschaft nicht mehr in der Suche; Studios können ohne anschließende kostenpflichtige Mitgliedschaft keine neuen Anfragen stellen. 2Das Nutzerkonto bleibt bestehen, sofern es nicht nach § 12 beendet wird. 3Bereits feste Buchungen können weiterhin eingesehen und bearbeitet sowie die zugehörigen Kommunikationsfunktionen genutzt werden. 4Die weiterhin gespeicherten und für den Nutzer zugänglichen Auftragsunterlagen können nach Maßgabe des § 11 heruntergeladen werden.
(4)1Durch den Ablauf der Testphase entsteht keine automatische kostenpflichtige Mitgliedschaft. 2Eine solche kommt ausschließlich durch ausdrückliche Vereinbarung nach § 6 zustande. 3Studiocrew weist die Nutzer vor Ablauf ihrer jeweiligen Testphase auf deren Ende, die damit verbundenen Funktionseinschränkungen und die Möglichkeit zum Abschluss einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft hin.
§ 6 Mitgliedschaften und Mitgliedsbeiträge
(1)1Im Anschluss an die unentgeltliche Testphase nach § 5 können Nutzer eine kostenpflichtige Mitgliedschaft durch explizite Zustimmung vereinbaren. 2Der Beginn der kostenpflichtigen Mitgliedschaft wird bei ihrem Abschluss festgelegt und per E-Mail bestätigt.
(2)Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich:
- für die Mitgliedschaft als Kreativer 12,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (Bruttopreis 14,28 Euro) je Nutzerkonto, unabhängig von der Anzahl der freigeschalteten Tätigkeitsbereiche;
- für die Mitgliedschaft eines Studios 35,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (Bruttopreis 41,65 Euro) je Studio, unabhängig von der Anzahl seiner berechtigten Teammitglieder.
(3)1Die Mitgliedschaften für Kreativtätigkeiten und für Studios werden gesondert vereinbart und abgerechnet. 2Werden beide Mitgliedschaften über dasselbe Nutzerkonto genutzt, fallen die jeweiligen Beiträge nebeneinander an. 3Die bloße Mitarbeit als Teammitglied in einem Studio begründet keine zusätzliche Beitragspflicht des Teammitglieds.
(4)1Für den Kalendermonat, in dem die kostenpflichtige Mitgliedschaft beginnt, wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben. 2Ab dem folgenden Kalendermonat ist der Mitgliedsbeitrag jeweils am ersten Tag des Monats für diesen Monat im Voraus fällig. 3Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Mollie B.V. 4Die verfügbaren Zahlungsarten und die für die jeweilige Zahlungsart maßgeblichen Informationen werden dem Nutzer vor Abschluss der Mitgliedschaft angezeigt.
(5)1Die Mitgliedschaft läuft auf unbestimmte Zeit. 2Die Mitgliedschaft kann zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. 3Die Kündigung muss Studiocrew spätestens am zwanzigsten Tag dieses Monats zugehen; später zugehende Kündigungen wirken zum Ende des folgenden Kalendermonats. 4Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(6)1Mit Beendigung der jeweiligen Mitgliedschaft entfällt die Auffindbarkeit als Kreativer in der Suche beziehungsweise die Möglichkeit des Studios, neue Anfragen zu stellen. 2Nach Beendigung der Mitgliedschaft bleiben Nutzerkonten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung erhalten, sofern keine Löschung beantragt wird.
§ 7 Kontosicherheit und Teamzugänge
(1)1Die Nutzer verpflichten sich zur Geheimhaltung ihrer Zugangsdaten. 2Das Inhaberkonto eines Studios kann weitere Nutzerkonten als berechtigte Teammitglieder einladen oder die Inhaberschaft am Studio auf ein anderes Nutzerkonto übertragen. 3Jedes Teammitglied nutzt dafür sein eigenes persönliches Nutzerkonto. 4Der Inhaber eines Studios kann Berechtigungen in mehreren Hierarchiestufen erteilen; für Näheres gilt die Seite „So funktioniert das Studio“ in der jeweils geltenden Version.
(2)Bei der Vermutung eines unbefugten Zugriffs ist Studiocrew unverzüglich per Mail an info@studiocrew.de oder über die Meldefunktion auf der Plattform zu informieren.
(3)1Studios verwalten ihre Teammitglieder und Berechtigungen eigenständig und entziehen ausgeschiedenen Personen den Zugang. 2Für die Haftung von Studiocrew für unberechtigte Nutzungen des Studios durch ausgeschiedene Personen gilt § 14.
§ 8 Nutzerinhalte und Nutzungsrechte
(1)Nutzerinhalte sind alle Daten, die Nutzer selbst auf die Plattform hochladen, insbesondere Profilangaben, Bilder, Referenzen, Kalenderangaben, Nachrichten und Dateien.
(2)1Der Nutzer ist für seine Inhalte verantwortlich und versichert, über die erforderlichen Rechte, insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte, Persönlichkeitsrechte und die datenschutzrechtliche Grundlage zu verfügen. 2Vertrauliche Informationen dürfen nur bei entsprechender Berechtigung eingestellt werden. 3Studiocrew haftet nach Maßgabe des geltenden Plattformrechts nicht für rechtswidrig hochgeladene Nutzerinhalte, von denen es keine Kenntnis hat.
(3)1Referenzen müssen eigene Tätigkeiten zutreffend wiedergeben; Geheimhaltungsvereinbarungen sind zu beachten. 2Vorsätzliche Falschangaben und Täuschungen zu Referenzen berechtigen Studiocrew zur außerordentlichen Kündigung des Plattformvertrages mit dem Nutzer und zur unverzüglichen Sperrung des Nutzerkontos. 3Studiocrew behält sich vor, Falschangaben im Rahmen des geltenden Rechts an Betroffene zu melden oder gegenüber Aufsichtsbehörden anzuzeigen.
(4)1Der Nutzer räumt Studiocrew ein einfaches, unentgeltliches und auf den Betrieb von Studiocrew beschränktes Recht ein, Inhalte zu speichern, technisch zu verarbeiten und Berechtigten anzuzeigen, soweit dies für die Gewährleistung des Funktionsumfangs nach § 2 Abs. 2 erforderlich ist. 2Eine Nutzung zu Werbe- oder Trainingszwecken ist davon nicht umfasst.
(5)1Nutzer können Inhalte im Rahmen der Funktionen ändern oder entfernen. 2Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und berechtigte Beweissicherungsinteressen bleiben davon unberührt. 3Hinsichtlich der Löschung von Bestandsdaten gelten die DSGVO und unsere Datenschutzerklärung.
§ 9 Unzulässige Nutzung
(1)Nicht zulässig ist die Nutzung der Plattform insbesondere für:
- a.das Einstellen rechtswidriger, beleidigender, diskriminierender, bedrohender, verleumdender oder pornografischer Inhalte;
- b.das Einstellen von Inhalten, für die dem Nutzer die erforderlichen Rechte fehlen;
- c.die Angabe falscher oder erfundener Referenzen;
- d.die Weitergabe oder Verwendung von Daten anderer Nutzer außerhalb des vorgesehenen Plattformzwecks;
- e.den Verkauf, die Vermietung, Überlassung oder anderweitige Verwertung von Nutzerkonten;
- f.die automatisierte Bedienung, einschließlich des Auslesens durch Bots, Webcrawling und ähnliche Technologien, soweit Studiocrew sie nicht selbst anbietet, etwa das Kalender-Abo oder den Kalenderimport;
- g.das Überlasten der Server, das Einschleusen von Schadsoftware oder das Umgehen von technischen Schutzmaßnahmen;
- h.sonstige verwerfliche, rechtswidrige oder offensichtlich unzulässige Nutzungen der Plattform oder ihrer Funktionen.
(2)Studiocrew behält sich das Recht vor, die Aufzählung nach Absatz 1 nach Maßgabe des § 1 Abs. 4 mit Wirkung für die Zukunft zu ergänzen oder auszuweiten.
§ 10 Meldungen und Maßnahmen
(1)1Nutzer können Inhalte, die sie für unrichtig, unzulässig oder rechtswidrig halten, über die vorgesehenen Melde- und Hilfewege melden. 2Studiocrew stellt hierfür eine klar erkennbare und einfach zu bedienende Funktion zur Verfügung.
(2)1Studiocrew prüft Meldungen nach den gesetzlichen Anforderungen und den verfügbaren Informationen. 2Bei einem Verstoß können Inhalte entfernt, Freischaltungen zurückgenommen, Funktionen beschränkt oder Konten gesperrt werden.
(3)1Maßnahmen nach Absatz 2 Satz 2 werden nach Möglichkeit begründet. 2Gesetzliche Vorgaben zu Meldungen, Begründungen und Rechtsbehelfen bleiben hiervon unberührt.
§ 11 Auftragsbezogene Unterlagen
(1)1Anfragen, Angebote, Buchungsinformationen, Änderungen, Stornierungen und zugehörige Chats können gespeichert und von den beteiligten oder berechtigten Nutzern als Auftragsverlauf heruntergeladen werden, damit die Beteiligten den Kommunikationsstand nachvollziehen können. 2Dateianhänge können darin als Liste aufgeführt sein und gesondert heruntergeladen werden. 3Die Zugriffsberechtigung nach Absatz 2 gilt auch für den Export und das Herunterladen von Anhängen.
(2)1Zugriff erhalten grundsätzlich nur beteiligte oder berechtigte Nutzer. 2Studiocrew greift nur im technischen Betrieb, für Meldungen, Support und Sicherheit im Rahmen des Erforderlichen oder aufgrund gesetzlicher Pflichten auf diese zu.
(3)1Nach einer Kontolöschung können Unterlagen für die Gegenseite oder gesetzliche Pflichten im erforderlichen Umfang erhalten bleiben. 2Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
§ 12 Laufzeit und Beendigung
(1)1Der Plattformvertrag kommt mit der erfolgreichen Erstellung des Nutzerkontos nach ausdrücklicher Zustimmung zu diesen Bedingungen zustande und läuft auf unbestimmte Zeit. 2Für bereits bestehende Pilotkonten gilt § 1 Abs. 3 Satz 4 und 5. 3Beginn, Laufzeit und Kündigung kostenpflichtiger Mitgliedschaften richten sich ergänzend nach § 6.
(2)1Nutzer können den Plattformvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen über die hierfür vorgesehenen Funktionen oder durch eine Erklärung in Textform gegenüber Studiocrew kündigen. 2Besteht keine eigene kostenpflichtige Mitgliedschaft mehr, wird die Kündigung mit ihrem Zugang wirksam, sofern der Nutzer keinen späteren Zeitpunkt bestimmt.
(3)1Bestehen noch eigene kostenpflichtige Mitgliedschaften, umfasst die Kündigung des Plattformvertrags zugleich deren Kündigung zum jeweils nächstmöglichen Zeitpunkt nach § 6. 2Der Plattformvertrag endet in diesem Fall mit Beendigung der letzten dieser Mitgliedschaften. 3Bis dahin bleibt der Zugang im Umfang der jeweils fortbestehenden Mitgliedschaft erhalten. 4Studiocrew bestätigt dem Nutzer die Kündigung und die jeweiligen Beendigungszeitpunkte in Textform.
(4)1Die Kündigung einer einzelnen Mitgliedschaft nach § 6 beendet weder den Plattformvertrag noch andere Mitgliedschaften. 2Die Kündigung des persönlichen Plattformvertrags eines Teammitglieds beendet keine Mitgliedschaft des Studios, deren Vertragspartner ein anderer Nutzer oder Rechtsträger ist. 3Ist das ausscheidende Teammitglied Inhaber des Studios im Sinne des § 7 Abs. 1, hat es rechtzeitig vor Beendigung seines Zugangs die Übertragung der administrativen Studioinhaberschaft auf ein berechtigtes Nutzerkonto zu veranlassen. 4Für die Übertragung stellt Studiocrew eine Funktion bereit.
(5)1Beide Vertragsparteien können den Plattformvertrag oder eine kostenpflichtige Mitgliedschaft aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. 2Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des jeweiligen Vertragsverhältnisses bis zu seiner ordentlichen Beendigung nicht zugemutet werden kann. 3Beruht der wichtige Grund auf einer Pflichtverletzung, setzt die Kündigung grundsätzlich eine erfolglose Aufforderung zur Abhilfe innerhalb angemessener Frist oder eine erfolglose Abmahnung voraus, sofern diese nicht nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. 4Maßnahmen nach § 10 bleiben unberührt.
(6)1Mit Beendigung des Plattformvertrags wird das Nutzerkonto deaktiviert. 2Der Nutzer kann seine zugänglichen Auftragsunterlagen zuvor nach Maßgabe des § 11 herunterladen. 3Soweit dies wegen einer sofortigen Sperrung oder außerordentlichen Beendigung nicht möglich ist, kann er deren Bereitstellung über den Support anfordern; gesetzliche Beschränkungen und Rechte Dritter bleiben unberührt. 4Die anschließende Löschung personenbezogener Daten richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und der Datenschutzerklärung. 5Gesetzliche Löschungsansprüche bleiben unberührt.
(7)1Die Beendigung des Plattformvertrags oder einer Mitgliedschaft sowie die Sperrung eines Nutzerkontos bewirken für sich genommen keine Aufhebung oder Änderung von Vereinbarungen zwischen Nutzern. 2Deren Rechte und Pflichten richten sich weiterhin nach ihren Vereinbarungen und den gesetzlichen Vorschriften.
§ 13 Verfügbarkeit und Änderungen
(1)1Studiocrew bemüht sich im Rahmen des Erwartbaren um einen zuverlässigen und ungestörten Betrieb. 2Eine jederzeitige, ununterbrochene und fehlerfreie Verfügbarkeit ist nicht geschuldet.
(2)1Wartungen, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen und Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs können die Nutzung beeinträchtigen. 2Für Schäden aufgrund solcher Beeinträchtigungen richtet sich die Haftung von Studiocrew nach § 14.
(3)1Studiocrew darf nach eigenem Ermessen Funktionen weiterentwickeln, anpassen oder durch gleichwertige Funktionen ersetzen. 2Davon ausgenommen ist die Einschränkung der Kernfunktionen, wie insbesondere des Kalenders und des Chats, hierfür gilt § 1 Abs. 4 S. 5.
§ 14 Haftung
(1)Studiocrew haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2)1Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Studiocrew nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. 2Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
(3)Für Inhalte, Verhalten und Vertragserfüllung anderer Nutzer haftet Studiocrew nur nach den gesetzlichen Regeln für eigene Pflichtverletzungen.
(4)Die Regelungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 15 Freistellung
(1)1Verletzt ein Nutzer durch schuldhaft eingestellte Inhalte oder sonstiges schuldhaftes Verhalten Rechte Dritter und werden deshalb berechtigte Ansprüche gegen Studiocrew geltend gemacht, unterstützt der Nutzer Studiocrew im erforderlichen und angemessenen Umfang. 2Der Nutzer stellt Studiocrew von den aus dieser Rechtsverletzung folgenden berechtigten Zahlungsansprüchen Dritter frei.
(2)1Die Freistellung umfasst auch die durch die Rechtsverletzung verursachten erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. 2Soweit Studiocrew die nach Absatz 1 Satz 2 oder nach Satz 1 erfassten Ansprüche bereits erfüllt hat, ist der Nutzer zur Erstattung der geleisteten Zahlungen verpflichtet.
(3)1Studiocrew informiert den Nutzer unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche und gibt ihm angemessene Gelegenheit, an der Rechtsverteidigung mitzuwirken. 2Ohne Zustimmung des Nutzers abgegebene Anerkenntnisse oder geschlossene Vergleiche begründen oder erweitern dessen Freistellungs- oder Erstattungspflicht nicht.
§ 16 Datenschutz
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Studiocrew gilt die „Datenschutzerklärung“ von Studiocrew in ihrer jeweils geltenden Fassung.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1)Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar.
(2)Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen wird der Gerichtsstand für Vertragsstreitigkeiten am Sitz von Studiocrew vereinbart.
(3)Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die übrigen Bestimmungen unberührt.
1 Im Folgenden wird aus Gründen der Übersichtlichkeit das generische Maskulinum verwendet; mit der Bezeichnung werden Personen geschlechtsunabhängig adressiert. ↩